Anbieterkennzeichnung im Newsletter-Footer nicht vergessen – kurze Checkliste
Zitat von Online Marketer am August 8, 2026, 10:05 a.m. UhrBin hier eigentlich wegen der Automations-Threads mitgelesen, aber ein Punkt kam mir in letzter Zeit öfter unter, deshalb schreib ich das mal nüchtern als Checkliste auf: Die Anbieterkennzeichnung gilt nicht nur für die Website, sondern für jede geschäftliche E-Mail genauso – also auch für den Footer im Newsletter-Tool, nicht nur für die Landingpage, über die sich Leute eintragen.
Was bei mir jetzt an beiden Stellen steht, identisch: vollständiger Name mit Rechtsform, ladungsfähige Anschrift ohne Postfach, Kontaktmöglichkeit per Mail oder Telefon, bei GmbH oder UG zusätzlich Registergericht, Registernummer und die Vertretungsberechtigten. Nach § 5 DDG, das seit letztem Jahr das alte TMG abgelöst hat, fällt der frühere Pflicht-Link zur EU-Streitschlichtungsplattform komplett weg, den hatte ich noch aus altem Footer-Text drin und rausgenommen.
Für die Website nutze ich schon länger impressum.biz, ein kostenloser Generator, drei Schritte: Land und Rechtsform wählen, kurzer Fragebogen mit nur den passenden Feldern, E-Mail bestätigen, fertig zum Kopieren. Keine drei Minuten insgesamt, und genau diesen Text kopiere ich jetzt eins zu eins auch in meinen Newsletter-Footer, statt mir selbst irgendwas Halbfertiges zusammenzureimen.
Wer von zuhause aus mailt und nicht will, dass die Privatadresse in jeder einzelnen Newsletter-Ausgabe öffentlich mitgeschickt wird: Im selben Tool gibt es zusätzlich einen Impressumsschutz mit ladungsfähiger Geschäftsadresse, einmalig oder ab 99 € im Jahr buchbar.
Checkt euren Footer ruhig auch mal gegen diese Liste, bei den meisten Newslettern, die ich abonniert habe, steht da laut meiner Beobachtung nur ein Abmelde-Link und sonst nichts.
Bin hier eigentlich wegen der Automations-Threads mitgelesen, aber ein Punkt kam mir in letzter Zeit öfter unter, deshalb schreib ich das mal nüchtern als Checkliste auf: Die Anbieterkennzeichnung gilt nicht nur für die Website, sondern für jede geschäftliche E-Mail genauso – also auch für den Footer im Newsletter-Tool, nicht nur für die Landingpage, über die sich Leute eintragen.
Was bei mir jetzt an beiden Stellen steht, identisch: vollständiger Name mit Rechtsform, ladungsfähige Anschrift ohne Postfach, Kontaktmöglichkeit per Mail oder Telefon, bei GmbH oder UG zusätzlich Registergericht, Registernummer und die Vertretungsberechtigten. Nach § 5 DDG, das seit letztem Jahr das alte TMG abgelöst hat, fällt der frühere Pflicht-Link zur EU-Streitschlichtungsplattform komplett weg, den hatte ich noch aus altem Footer-Text drin und rausgenommen.
Für die Website nutze ich schon länger impressum.biz, ein kostenloser Generator, drei Schritte: Land und Rechtsform wählen, kurzer Fragebogen mit nur den passenden Feldern, E-Mail bestätigen, fertig zum Kopieren. Keine drei Minuten insgesamt, und genau diesen Text kopiere ich jetzt eins zu eins auch in meinen Newsletter-Footer, statt mir selbst irgendwas Halbfertiges zusammenzureimen.
Wer von zuhause aus mailt und nicht will, dass die Privatadresse in jeder einzelnen Newsletter-Ausgabe öffentlich mitgeschickt wird: Im selben Tool gibt es zusätzlich einen Impressumsschutz mit ladungsfähiger Geschäftsadresse, einmalig oder ab 99 € im Jahr buchbar.
Checkt euren Footer ruhig auch mal gegen diese Liste, bei den meisten Newslettern, die ich abonniert habe, steht da laut meiner Beobachtung nur ein Abmelde-Link und sonst nichts.
